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BPatG, 08.05.2012 - 23 W (pat) 52/07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
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Auszug aus BPatG, 08.05.2012 - 23 W (pat) 52/07
Da diese Zweckangabe den Schutzbereich einer Sache weder auf deren Verwendung zu dem genannten Zweck noch in der bestimmten Funktion und mit der angegebenen Wirkung beschränkt, sondern lediglich bspw. hinsichtlich deren Eignung zu einem bestimmten Zweck zu berücksichtigen ist und gleiches grundsätzlich auch bei Verfahrensansprüchen gilt, vgl. BGH GRUR 2010, 1081, insbes.